Die deutsche Regierung hat im Eilverfahren einen Zuschuss beschlossen, der nicht zurückgezahlt werden muss und Unternehmen jetzt dabei helfen soll, einen Liquiditäts-Engpass zu überbrücken, der durch die Corona-Krise verursacht wurde. Der Antrag kann nur online gestellt werden.
Jedes Bundesland in Deutschland hat hierfür ein eigenes Online-Portal und ein eigenes Antragsverfahren. Im Bundesland Hessen ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig und stellt zur Beantragung der Soforthilfe eine umfangreiche, leicht verständliche Anleitung zur Verfügung.
Um eine beschleunigte Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, sollte man bei Antragstellung auch die folgenden Unterlagen als PDF-Datei mit hochladen: Ein Scan des Personalausweises, des Einkommensteuer-, Feststellungs- oder Umsatzsteuerbescheids sowie der Lohnsteueranmeldung.
Der Kern des Antrags ist eine schriftliche Erläuterung, inwiefern das Unternehmen durch die Corona-Krise betroffen ist und was dazu geführt hat, dass sie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Dabei geht es im Antrag insbesondere um den Zeitraum April, Mai und Juni 2020.
Ein Beispiel wäre, wenn ein Geschäft aufgrund behördlicher Anordnung (wie z. B. die Schließung nicht notwendiger Geschäfte im Einzelhandel bzw. das Wegfallen von Kundenverkehr) Ende März 2020 bis auf Weiteres schließen musste und deswegen kein Umsatz mehr erzielt werden kann.
Trotz fehlendem Umsatz muss weiterhin die laufende Miete für die Geschäftsräume gezahlt werden. Außerdem gibt es eventuell monatliche Leasingraten für notwendige Geschäftsausstattung, Annuitäten für betriebliche Darlehen, Versicherungsbeiträge und viele andere Verbindlichkeiten.
Die Summe dieser Verbindlichkeiten, die in den drei Monaten April, Mai und Juni 2020 voraussichtlich nicht durch Einnahmen gedeckt werden können, stellen den sogenannten „Liquiditätsengpass“ dar, der im Online-Antragsformular als EUR-Betrag eingetragen werden muss.
Nach Fertigstellung des Antrags wird Ihnen das ausgefüllte Formular per E-Mail geschickt, zusammen mit einem Login-Code und einem Re-Upload-Link. Sie müssen den Antrag ausdrucken, auf der letzten Seite unterschreiben und die letzte Seite mit der Unterschrift mithilfe des Login-Codes hochladen.
Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie erneut eine E-Mail mit einer Information, ob der Antrag bewilligt wurde oder nicht. Wurde der Antrag bewilligt, wird Ihnen auch gleichzeitig mitgeteilt, wieviel Euro der Zuschuss beträgt. Dieser ist gestaffelt in drei Beträge: 10.000 €, 20.000 € oder 30.000 €.
Je mehr Beschäftige das Unternehmen hat, umso höher ist der maximale Zuschuss. Arbeitnehmer mit mehr als 30 Wochenstunden zählen als 1 Beschäftigter, ebenso zählt der mitarbeitende Inhaber als 1 Beschäftigter. Minijobber werden dabei beispielsweise nur mit dem Faktor 0,3 gerechnet.
Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten maximal 10.000 €, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten maximal 20.000 €, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 30.000 € Corona-Soforthilfe. Liegt der Fehlbetrag darunter, ist der Zuschuss niedriger.
Liegt der Finanzbedarf für diesen 3-Monatszeitraum beispielsweise bei 25.000 €, erhält ein Betrieb mit 5 Beschäftigen 10.000 €, ein Betrieb mit 10 Beschäftigen 20.000 € und ein Betrieb mit 50 Beschäftigten 25.000 € (maximal 30.000 €, aber nicht mehr als der tatsächliche Finanzbedarf).
Steuerlicher Hinweis: Der Zuschuss ist zwar nicht umsatzsteuerbar, aber ertragsteuerpflichtig.
https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe